Wie wird der Kaufvertrag bei Autoeinfachlos gestaltet?

In Österreich erfolgt die Eigentumsübertragung bei einem Fahrzeugverkauf üblicherweise durch einen Kaufvertrag. Wenn du dein Fahrzeug über Autoeinfachlos an einen Händler verkaufst, bringt der Händler einen vorgefertigten Kaufvertrag mit, in dem der Ausschluss der Gewährleistung klar geregelt ist. Dieser Gewährleistungsausschluss schützt dich als Privatverkäufer vor späteren Ansprüchen hinsichtlich des Fahrzeugzustands.

Schritte zur Eigentumsübertragung:

  • Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss

    Alle Händler, die über Autoeinfachlos kaufen, verwenden unseren standardisierten Kaufvertrag, der den Gewährleistungsausschluss enthält. Dieser Vertrag sichert dich als Privatverkäufer gegen Haftung für mögliche Mängel ab, die nach dem Verkauf auftreten könnten. Überprüfe den Vertrag gründlich und stelle sicher, dass alle relevanten Details – wie Fahrzeugdaten, Kaufpreis, Verkaufsdatum und der Gewährleistungsausschluss – enthalten sind.

  • Automatische Abmeldung des Fahrzeugs durch den Händler

    Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags übernimmt der Händler die Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. So bist du ab diesem Zeitpunkt rechtlich nicht mehr als Halter eingetragen und trägst keine Verantwortung mehr für mögliche Strafen oder Gebühren, die nach dem Verkauf entstehen könnten.

  • Übergabe der Fahrzeugdokumente an den Händler

    Übergib dem Händler alle notwendigen Fahrzeugdokumente, einschließlich des Zulassungsscheins (Typenschein), des Prüfzertifikats (§57a-Begutachtung, falls vorhanden) und weiterer relevanter Unterlagen. Weitere Informationen dazu findest du in unserem FAQ:„Welche Dokumente benötige ich, um mein Fahrzeug bei Autoeinfachlos zu verkaufen?“

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